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AGB´s

Aufträge werden zu folgenden Bedingungen ausgeführt:

I. Leistungen des Auftraggebers

  1. Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich als Holschulden anzusehen und werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr geliefert.
  2. Vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung (auch Wiederholungen von Probeandrucken) werden gesondert berechnet.
  3. Vom Auftraggeber gewünschte Skizzen, Entwürfe, Probesätze und –drucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet, auch wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
  4. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen an Material oder Vorleistungen sowie auftretendem Zahlungsverzug können Vorauszahlungen berechnet werden.
  5. Alle vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preise und Nebenkosten erhöhen sich stets um die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

II. Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, jedoch nicht auf Versand- und Sonderkosten.
  2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbeschrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

III. Zahlungsverzug

  1. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Lieferung – ganz oder in Teilen – aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet.
  2. Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder wird eine Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, so kann der Auftragnehmer für bereits erbrachte als auch noch aussenstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Auftrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Lieferung verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden sofort fällige Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

IV. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab München (Geschäftsräume des Auftragnehmers) auf Gefahr des Auftraggebers. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  2. Störungen im Betrieb des Auftragnehmers oder eines Zulieferers, insbesondere durch Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt, berechtigen beide Vertragsteile, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch um vier Wochen zuzüglich angemessener Nachfrist unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zu verlängern.
  3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 21 Kalendertagen zu gewähren; nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann höchstens bis zur Höhe des Nettoauftragwertes (ausschließlich Vorleistungen und Material) verlangt werden.
  4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltswaren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs veräußern. Er tritt jedoch seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an den Auftragnehmer ab, der die Abtretung annimmt.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB an vom Auftraggeber beigestellten Daten, Manuskripten, Rohmaterialien oder sonstigen Gegenständen zu.

V. Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse sowie Waren (auch Teillieferungen) nach Erhalt unverzüglich sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Die Gefahr etwaiger erkennbarer Fehler geht mit Freigabeerklärung stets auf den Auftraggeber über.
  2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, ebenso bei Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zu einer Höhe seiner eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Er wird von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche an den Auftraggeber abtritt, der jetzt schon zustimmt.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlte oder dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung; ist diese verzögert, unterlassen oder mißlungen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

VI. Periodische Arbeiten

Aufträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mir einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.VII. Verwahren

  1. Für Beschädigung oder Verlust von Vorlagen, Rohstoffen, Datenträgern und anderen Wiederverwendung dienenden Gegenständen sowie von halbfertigen und fertigen Erzeugnissen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Diese Gegenstände werden über den Liefertermin hinaus nur nach vorheriger besonderer Vereinbarung verwahrt.

VIII. Eigentum, Urheberrechte

  1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung seines Erzeugnisses eingesetzten Betriebgegenstände, insbesondere Daten, Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, sein Eigentum und werden nicht mitgeliefert.
  2. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter verletzt, so haftet der Auftraggeber allein und hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

IX. Impressum

Mit Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auf seinen Erzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist München, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.